Verhaltenskodex Oberschule Kötitz

Unser Verhaltenskodex gibt allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft Orientierung für einen respektvollen und grenzachtenden Umgang miteinander. Er schafft einen verbindlichen Rahmen, der die Würde und den Schutz aller Beteiligten in den Mittelpunkt stellt. Persönliche Grenzen werden geachtet und Grenzverletzungen ernst genommen. Gemeinsam tragen wir Verantwortung für ein sicheres und vertrauensvolles Miteinander.

Wortwahl, Sprache und Kleidung

In unserer verbalen und nonverbalen Kommunikation achten wir auf einen angemessenen und gewaltfreien Umgang. Wir kommunizieren klar, respektvoll und grenzachtend.

Unsere Kleidung hält den Brust-, Bauch- und Gesäßbereich bedeckt. Wir tragen Kleidung ohne menschenverachtende, diskriminierende oder politische Inhalte.

Nähe und Distanz

Das schulische Personal gestaltet Beziehungen zu Schülerinnen und Schülern professionell und achtet auf ein angemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz. Dabei wird insbesondere die Nähe vermieden, die zu Abhängigkeiten, Grenzverletzungen oder Machtmissbrauch führen kann. Bei 1:1-Gesprächen bleibt die Tür grundsätzlich geöffnet. Ausnahmen gelten z.B. für vertrauliche Gespräche mit der Klassenleitung, der Beratungslehrkraft oder der Schulsozialarbeit. Schülerinnen und Schüler können auf Wunsch eine Vertrauens- oder Begleitperson hinzuziehen.

Einträge in Freundebücher sind möglich und bleiben auf angemessene, wenig persönliche Inhalte beschränkt.

Angemessenheit von Körperkontakten

Körperkontakt zwischen schulischem Personal und Schülerinnen und Schülern ist grundsätzlich zu vermeiden. Ausnahmen sind Situationen im Rahmen der Ersten Hilfe, zur Gefahrenabwehr, bei Hilfestellungen im Sportunterricht oder im Kontaktsport.

Das schulische Personal greift zudem bei Konflikten, Handgreiflichkeiten oder einer Gefahr für die körperliche Unversehrtheit situationsgerecht ein.

Ein Trösten durch das schulische Personal ist möglich, wenn dies seitens der Schülerinnen oder Schüler gewünscht wird und erfolgt in öffentlich einsehbaren Bereichen. Bei wiederholtem oder länger anhaltendem Unterstützungs- bzw. Gesprächsbedarf werden weitere Ansprechpersonen einbezogen, beispielsweise die Schulsozialarbeit, die Beratungslehrkraft oder die Vertrauenslehrkraft.

Umgang mit Eltern

Außerschulische Kontakte zwischen dem schulischen Personal und Erziehungsberechtigten sind zu vermeiden. Ausgenommen sind bereits langfristig bestehende freundschaftliche sowie familiäre Verhältnisse. Die Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten erfolgt über Lernsax, das Schultelefon, im Schulgebäude oder im Rahmen offizieller Stellen.

Umgang mit Belohnung und Geschenken

Geschenke dienen nicht der Bevorzugung einzelner Schülerinnen und Schüler.

Kleine Aufmerksamkeiten wie Süßigkeiten sind für die Klassen möglich. Hierbei können Mittel der Klassenkasse eingesetzt werden. Das schulische Personal darf Geschenke bis zu einem Wert von 20 Euro annehmen. Pro Jahr ist die Annahme von Geschenken im Wert von höchstens 60 Euro möglich (vgl. VwV Belohnungen, Geschenke und sonstige Vorteile).

Umgang mit Medien und sozialen Netzwerken

Aufnahmen von Kindern und Jugendlichen im Rahmen schulischer Veranstaltungen dürfen ausschließlich durch das schulische Personal angefertigt werden. Hierfür wird die Schulkamera verwendet.

Eine Veröffentlichung von Fotos, Videos oder Tonaufnahmen bedarf der Zustimmung der Kinder und Jugendlichen sowie der Erziehungsberechtigten. Der Wunsch von Schülerinnen und Schülern, nicht fotografiert oder gefilmt zu werden, wird respektiert.

Beim Einsatz digitaler Medien im Unterricht wird darauf geachtet, dass die verwendeten Inhalte alters- und entwicklungsgerecht sind. Das schulische Personal pflegt keine privaten Kontakte zu Kindern und Jugendlichen der Schule über das Internet oder soziale Netzwerke. Zulässig sind ausschließlich dienstliche und pädagogisch begründete Kommunikationen über Lernsax.